Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Vizevorsitzende, der Schatzmeister, der Buchhalter, der Schriftführer sowie zwei Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Vorsitzenden oder den Vizevorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.