| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für die Führung von Konten und die Überweisung mit einem Betrag von über EUR 1.000,00 sind die Unterschriften des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden und Schatzmeisters erforderlich. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken. |