Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Sportleiter und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch den ersten Vorsitzenden gemeinsam mit dem zweiten Vorsitzenden.