Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Stellvertreter des Vorstands.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Stellvertreter des Vorstands gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.