| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, dem Vorstand Vereinsvertretung, dem Vorstand Finanzen und dem Vorstand Administration
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über Euro 2.000 (i.W.zweitausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |