Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter ein Vorstandsvorsitzender, ein stellvertretender Finanzvorstand und mindestens ein stellvertretender Mitgliedervorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab 2.000 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.