Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.