Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.