Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von mehr als 250,00 Euro ist die Mitwirkung des stellvertretenden Vorsitzenden oder des Schatzmeisters erforderlich.