Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch der Vorsitzende allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
In finanziellen Angelegenheiten kann Einzelvollmacht erteilt werden.