Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu neun weiteren Mitgliedern. Eines der weiteren Vorstandsmitgliedern nimmt das Amt des Mediationsvorstandes wahr.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.