| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sieben Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister jeweils allein. Die übrigen Vorstandsmitgleider vertreten jeweils zu zweit gemeinschaftlich. |