| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte bis zu 5.000,-- EUR entscheiden die Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte über 5.000,-- EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich. |