| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern darunter der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n oder seinen Stellvertreter/in zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |