Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmesiter, dem ersten Schriftführer, dem zweiten Schriftführer und dem Ehrenvorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch vier Vorstandsmitglieder gemeinsam. Darunter der erste oder zweite Vorsitzende sowie der Schatzmeister oder der erste oder zweite Schriftführer.
Vor Abschluss von einmaligen Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 5.000,00 EUR ist eine Zustimmung von zweidritteln des Gesamtvorstandes und des Schatzmeister einzuholen.