Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier bis sechs Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und bis zu zwei Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.