Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär/Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit, dem stellvertretenden Sekretär/Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (Assistent), dem Finanzsekretär/Assistent und dem Kassenwart/Assistent.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit drei weiteren Vorstandsmitgliedern.