Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch die weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von über 5.000 EUR wird der der Verein gemeinschaftlich von zwei, bei Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von über 50.000 EUR von drei Vorstandsmitgliedern vertreten.