Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden als Präsident, zwei zweiten Vorsitzenden als Vizepräsidenten und dem dritten Vorsitzenden als Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke sowie grundstücksgleichen Rechten und zur Aufnahme von Krediten von mehr als 1.000.-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.