| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch die beiden Vizepräsidenten vertreten. |