Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem zweiten Vizepräsidenten, dem Schriftführer und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.