Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 10.000,00 Euro sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.