Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von bis zu 500,00 Euro vertritt jedes Vorstandsmitglied allein.