Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer/zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein; der Schriftführer/zweite Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam.