Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/wärtin und dem/der Schriftführer*in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte mit Dritten nur insoweit abschließen, als ihr Wert 500,00 Euro nicht übersteigt. Im Übrigen bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.