| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden oder dem stellvertretetenden Vorsitzenden. |