Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern ist die Vertretungsbefugnis insofern beschränkt, als das drei Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln müssen.