Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern darunter der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 10.000,- Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.