Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Generalsekretär, dem Vizegeneralsekretär, dem Kassenprüfer, dem Schatzmeister und dem Kulturbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder der Generalsekretär.