Durch rechtskräftigen Beschluss des Registergerichts vom 21.09.1983 ist dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen, weil die Mitgliederzahl unter drei gesunken ist.
Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, ist geschäftsführender Vorstand. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten (§ 26 BGB).