Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder durch die beiden Vizepräsidenten gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Aufgabenkreis: Besorgung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Mitglieder-, Kunden-, Seminar-, Finanz- und Personalverwaltung sowie die Vornahme arbeitsrechtlicher Maßnahmen einschließlich ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen sowie die Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten sowie Registergerichtssachen. Die Vertretungsbefugnis ist insofern beschränkt, dass keine Rechtsgeschäfte getätigt werden dürfen, die den Verein mit einem Betrag von 6.000 EUR in Einzelfall oder 3.000 EUR jährlich wiederkehrend verpflichten.