Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindenstens drei und maximal fünf Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und ggf. der dritte stellvertretende Vorsitzende und der vierte stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.