| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für die Durchführung des Online-Banking mit dem kontoführenden Kreditinstitut hat der Vorsitzende Alleinvertretungsbefugnis.
Über den An- und Verkauf von Grundstücken und deren Belastung entscheidet die Mitgliederversammlung. |