Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, mindestens einem/einer und höchstens zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Insgesamt besteht der Vorstand aus höchstens neun Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n oder die/den stellvertretenden Vorsitzende/n zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.