| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |