Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden/SLG-Leiter, dem Geschäftsführer/stellvertretenden SLG-Leiter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden/SLG-Leiter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.