Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Präsidentin, der Generalsekretärin, der Vizegeneralsekretärin, der Schatzmeisterin und der Sozialbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Präsidentin oder die Generalsekretärin jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.