Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden(zugleich SLG-Leiter), dem Geschäftsführr(zugleich stellvertretender SLG-Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.