Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten geschäftsführenden Vorsitzenden, dem zweiten geschäftsführenden Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden geschäftsführenden Vorsitzenden jeweils allein, durch den dritten Vorsitzenden und den Kassenwart gemeinsam.
Verpflichtungen, die im Einzelfall über eine Belastungsgrenze von 10.000,00 EUR hinausgehem, kann der Vorstand nur eingehen, wenn vorher die Zustimmung des Beirats eingeholt worden ist.