Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretung bei beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften erfolgt durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.