Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Vorstands inklusive dem Direktor des Ausstellungsraums CLB Berlin: dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.