| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmer/innen vertreten die drei Vorstandsmitglieder nur gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken, die Beteiliung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 1.000,00 Euro. |