Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Vorstand für Steuern und Finanzen (stellvertretender Vorsitzender) und dem Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.