Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zehn Vorstandsmitgliedern, darunter ein/eine Vorsitzende/r und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer zugleich Schatzmeister ist. Darüberhinaus kann ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied bestellt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsbefugt.