Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit dem Kassenwart oder dem Schriftführer.