Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister als weiterer Stellvertreter sowie weiterer Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei mindesens einer dieser der Vorsitzende, der Stellvertreter oder der Schatzmeister sein muss.