Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Rechtsgeschäften, die den Betrag von 2.500,00 EUR übersteigen, ist jedes Vorstandsmitglied nur gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.