Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Sprecher und dem stellvertretenden Sprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro die Einwilligung des geschäftsführenden Lenkungskreises erforderlich ist.