Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Sprecher, dem Organisator und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der erste Vorsitzenden oder der Kassierer.