Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorstand, dem zweiten Vorstand, dem dritten Vorstand, dem vierten Vorstand, dem fünften Vorstand, dem sechsten Vorstand und dem Jugendleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.